Wer vollständig gegen das Coronavirus
SARS-CoV-2 geimpft ist, kann in unserer Apotheke -kostenfrei- einen digitalen
Impfnachweis erhalten.
Kommen Sie mit Ihrem gelben Impfpass und Personalausweis zum Schalter an der rechten Hauswand des Apothekengebäudes (Friedrich-Wilhelm-Straße) und klingeln Sie dort.
Das Impfzertifikat wird in Form eines QR-Codes erstellt. Diesen
QR-Code scannen Sie liebe KundInnen dann mithilfe ihres Smartphones und der
vom Robert Koch-Institut bereit gestellten „CovPass“-App (https://digitaler-impfnachweis-app.de/)
oder der Corona-Warn-App ein oder lassen ihn ausdrucken, um ihn später
einzuscannen. Damit ist der Impfstatus in der App hinterlegt und zum
Beispiel im Restaurant oder bei der Einreise in ein Urlaubsland leicht
abrufbar. Für die „Corona-Warn-App“ soll es eine Aktualisierung geben,
mit der sie Impfnachweise anzeigen kann.
Laut Robert Koch-Institut ist ein voller Corona-Impfschutz erst etwa 14
Tage nach der letzten erforderlichen Impfung erreicht. Entsprechend ist
auch der digitale Impfnachweis erst ab dem 15. Tag nach der letzten
notwendigen Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gültig.
Jeder vollständig gegen Covid-19 Immunisierte kann durch den digitalen Impfnachweis seinen Impfstatus bequem
und ohne den Gelben Impfpass nachweisen. Der digitale Impfnachweis ist ausschließlich ein freiwilliges und zusätzliches Angebot für vollständig Geimpfte.
Zertifikate für Genesene:
Genesene, die nicht geimpft sind, erhalten seit dem 24. August 2021 in unserer Apotheke ein digitales Covid-19-Genesenen-Zertifikat. Dafür
müssen sie einen entsprechenden Nachweis über ihre Genesung vorlegen. Dieser darf nicht länger als sechs Monate
zurückliegen, muss aber mindestens 28 Tage alt sein.
Bitte legen Sie uns ein folgendes Dokument vor:
» PCR-Befund eines Labors
» PCR-Befund einer Ärztin/eines
Arztes
» PCR-Befund einer Teststelle
bzw. eines Testzentrums
» ärztliches Attest (sofern
diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
» die Absonderungsbescheinigung
(sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
» weitere Bescheinigungen von
Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthalten)
» Digitales
COVID-19-Genesenenzertifikat gemäß § 22 Abs. 6 IfSG
Kommen Sie mit Ihrem Nachweis und Personalausweis zum Schalter an der rechten Hauswand des Apothekengebäudes (Friedrich-Wilhelm-Straße) und klingeln Sie dort.